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   VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14   

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VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14 (https://dejure.org/2015,24967)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.09.2015 - 7 A 2567/14 (https://dejure.org/2015,24967)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. September 2015 - 7 A 2567/14 (https://dejure.org/2015,24967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 VwKostG ND; § 5 VwKostG ND; § 3 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND; § 113 Abs 1 S 1 VwGO; Art 27 EGV 882/2004; Art 3 Abs 1 GG; § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 34.3.1.2 AllgGO ND; § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 34.3.1.1 AllgGO ND
    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen von Futtermitteln; Gebührenkalkulation; Probenahme; Probeuntersuchung; Verfassungsrechtlicher Begriff der Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Futtermittelbetriebe dürfen zu Gebühren für Routinekontrollen herangezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Futtermittelbetriebe dürfen zu Gebühren für Routinekontrollen herangezogen werden

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren betreffend Gebührenerhebung bei Routinekontrollen im Futtermittelbereich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.05.1998 - 8 B 49.98

    Kommunalabgaben - Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach Rohbaukosten

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Der dafür als Beleg zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1998 - 8 B 49/98 -, juris, befasst sich indes nicht hiermit, sondern mit den Grenzen des Bestimmtheitsgebots im Gebührenrecht.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Was dabei in Anbindung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten geregelten Sachbereichs (s. nur BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Dabei hat das Gericht seine Pflicht zur Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Blick; es geht nicht "ungefragt" auf Fehlersuche (s. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01, m. w. N.; juris).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 1.12

    Fleischuntersuchung; Fleischhygiene; Gebühr; Gebührenerhebung; Bemessung von

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Deshalb ist es sachgerecht, die Gebühren für den künftigen Erhebungszeitraum anhand der feststehenden Kosten einer abgeschlossenen Periode zu kalkulieren (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 1/12 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Da die Gebührenbemessung auf komplexen Kalkulationen, Bewertungen und Einschätzungen beruht und nicht geltend gemachte Kosten notwendig zu Lasten der Allgemeinheit gehen, ist der mit dem vorzitierten Einwand der Klägerin angesprochene Grundsatz der Erforderlichkeit erst dann verletzt, wenn die in Ansatz gebrachten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben und sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. November 2014 - 13 LB 54/12 -, m. w. N.).
  • EuGH, 07.07.2011 - C-523/09

    Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Gebührenvorauskalkulation unzulässig sein könnte (Urteil vom 7. Juli 2011 - Rs.C-532/09 - LMuR 2011, 100, zu Art. 27 VO (EG) Nr. 882/2004).
  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 26.12

    Gebührenerhebung für Fleischhygieneuntersuchungen; Kostenkalkulation

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Hinsichtlich der Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 RL 85/73/EWG i.d.F. der RL 96/43 EG vom 26. Juni 1996 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden, dass deren Höhe auf der Basis im Vorhinein kalkulierter Kosten ermittelt werden durfte und es nicht etwa einer nachträglichen Kostenabrechnung jedes Einzelfalls bedurfte (s. zuletzt Beschluss vom 31. August 2012 - 3 B 26.12 - juris).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78

    Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 1980 - 1 C 22/78 - aus:.
  • EuGH, 04.10.2010 - C-532/09

    Ivanov / Kommission

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Gebührenvorauskalkulation unzulässig sein könnte (Urteil vom 7. Juli 2011 - Rs.C-532/09 - LMuR 2011, 100, zu Art. 27 VO (EG) Nr. 882/2004).
  • VG Darmstadt, 04.03.2013 - 4 K 955/10

    Kosten für veterinärmedizinische Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
    Das Gericht teilt auch nicht die Zweifel des VG Darmstadt (Urteil vom 4. März 2013 - 4 K 955/10.GA - zitiert nach juris), wonach die Kostenerhebung für Routinekontrollen jedenfalls unter Berücksichtigung der Grundrechte (insbesondere Art. 14 und Art. 12 GG) sowie des Verhältnismäßigkeitsmaßstabs Bedenken begegnet im Hinblick darauf, dass der überwachende allgemeine Gesetzesvollzug, d.h. in diesem Zusammenhang die generelle Einhaltung des Futtermittelrechts, im öffentlichen Interesse grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist.
  • VG Köln, 30.07.2004 - 11 K 32/01
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

    Dies ergebe sich bereits aus den Erwägungen der erkennenden Kammer im Urteil vom 8. September 2015 zum Az. 7 A 2567/14, die auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.

    Dabei ist unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 8. September 2015 zum Az. 7 A 2567/14 zur Gebührenerhebung bei Routinekontrollen von Futtermittelbetrieben für die individuelle Zurechenbarkeit ausreichend, dass die Kontrollmaßnahme durch die Produktions- bzw. Handlungsweise des Herstellers als eine bestimmte Betätigung der allgemeinen Handlungsfreiheit ausgelöst wird.

    Dieser auch für Futtermittel- oder Fleischhygienekontrollen geltende Grundsatz (vgl. BVerwG, Urteil v. 26. April 2012 - 3 C 20/11 -, juris Rn. 18 ff. ; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16 -, juris Rn. 46; VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14) ist auch auf Routinekontrollen nach der VO (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG anwendbar, da die Behörden andernfalls nicht in der Lage wären, ihren auch hier bestehenden gesetzlichen Kontrollauftrag nach Art. 24 Abs. 1 VO (EG) Nr. 589/2008 und § 7 Abs. 1 - 4 LegRegG zu erfüllen.

    Eingeschränkt wird die Geltendmachung der Kosten nur dadurch, dass die Häufigkeit und der Umfang der amtlichen Kontrolle und damit auch der hierfür anfallende personelle und sachliche Aufwand nicht über das Maß hinausgehen darf, das für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollaufgabe notwendig ist (BVerwG, Urteil v. 26. April 2012, a. a. O., Rn. 32; VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 82).

    Es genügt, wenn die Kalkulation, die der Gebühr zugrunde liegt, im gerichtlichen Verfahren erläutert wird (VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 86).

    Unter anderem würden größere Betriebe in unzulässiger Weise gegenüber kleineren Betrieben bevorzugt (vgl. bereits VG Oldenburg, Urteile v. 8. September 2015 - 7 A 2983/14 und 7 A 2567/14).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 7. Kammer - vom 8. September 2015 (7 A 2567/14) geändert.

    8. September 2015 (7 A 2567/14) zu ändern und die Bescheide vom 14. Juli 2014 aufzuheben.

    Vor dem Hintergrund, dass eine planmäßige Routinekontrolle zahlreiche Aspekte umfasst, etwa (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 8.9.2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 36 ff., und Schriftsatz des Beklagten v. 30.3.2015, dort S. 6 f. = Blatt 151 f. der Gerichtsakte 13 LC 166/15).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

    Der Beklagte hat sich zunächst die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg im Urteil vom 8. September 2015 (Az. 7 A 2567/14) zu den inhaltsgleichen Kostentarifen Nr. 34.3.1.1 und Nr. 34.3.1.2 der Nds. Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) in der bis zum 2. Dezember 2014 geltenden Fassung zu eigen gemacht.

    Vor dem Hintergrund, dass eine planmäßige Routinekontrolle zahlreiche Aspekte umfasst, etwa (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 8.9.2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 36 ff., und Schriftsatz des Beklagten v. 30.3.2015, dort S. 6 f. = Blatt 151 f. der Gerichtsakte 13 LC 166/15).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Vor dem Hintergrund, dass eine planmäßige Routinekontrolle zahlreiche Aspekte umfasst, etwa (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 8.9.2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 36 ff., und Schriftsatz des Beklagten v. 30.3.2015, dort S. 6 f. = Blatt 151 f. der Gerichtsakte 13 LC 166/15).
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Aus der Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 8. September 2015 (7 A 2567/14) ergebe sich, dass es für die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes nicht erforderlich sei, dass ein Unternehmen erkennen könne, welche Gebührensumme es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes insgesamt zu entrichten habe.

    Dabei ist unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 8. September 2015 zum Az. 7 A 2567/14 zur Gebührenerhebung bei Routinekontrollen von Futtermittelbetrieben sowie auf die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die individuelle Zurechenbarkeit ausreichend, dass die Kontrollmaßnahme durch die Produktions- bzw. Handlungsweise des Herstellers als eine bestimmte Betätigung der allgemeinen Handlungsfreiheit ausgelöst wird.

  • VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15

    Kosten; Lebensmittelüberwachung; Verwaltungskosten

    Weder Artikel 3 der Kontrollverordnung (VO (EG) Nr. 882/2004) noch § 39 LFGB sehen eine (kostenrechtliche) Unterscheidung von Routine- und Anlasskontrolle vor; die kostenrechtliche Veranlassung liegt in beiden Fällen im Betreiben des Marktes (vgl. VG Lüneburg, a. a. O.; VG Oldenburg, Urteil vom 8.9.2015 - 7 A 2567/14 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Sie enthält nach dem im Gebührenrecht anzuwendenden Grundsatz der typisierenden Betrachtung (VG Oldenburg, U. v. 08.09.2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 77) eine ausreichende Differenzierung, die den Anforderungen des Art. 3 GG und dem Bestimmtheitsgrundsatz gerecht wird.

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Verfahren aus dem Futtermittelrecht in seinem Urteil vom 8.9.2015 (7 A 2567/14, veröffentlicht in der Nds. Rechtsprechungsdatenbank, nicht rechtskräftig) zur Gebührenerhebung für nicht anlassbezogene Kontrollen ausgeführt:.
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